BETREUUNGSARTEN

Kinderbetreuung ist die Beaufsichtigung eines oder mehrerer Kinder für einen gewissen Zeitraum durch eine andere Person als die Erziehungsberechtigten.
Die Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung bzw. in einer Kindertagespflegestelle wird von ausgebildeten Personen geleistet.

Kitas

Kitas sind Krippen, Kindergärten und Horte. Kita ist die Kurzform für Kindertagesstätte.

  • Krippe: Speziell als Krippe gilt eine Einrichtung, die Säuglinge und Kleinkinder ab 3 Monaten bis zu 3 Jahren, halb oder ganztags betreut.
  • Kindergarten: Speziell als Kindergarten gilt eine Einrichtung, die Kinder ab 3 -6 /7Jahren (bis Schuleintritt), halb oder ganztags betreut.
  • Hort: Speziell als Hort gilt eine Einrichtung die schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse, halb oder ganztags betreut.

Kindertagespflege

Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren bei einer Kindertagespflegeperson.

  • Tagesmutter/Tagesvater ist eine „Tagespflegeperson“. Sie betreut die Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten, während eines Teils des Tages oder ganztags.

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