TRÄGERVIELFALT

Jede Kindertageseinrichtung hat einen Träger. Dieser hat die Gesamtverantwortung für das Personal, für die Räumlichkeiten als auch für die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.

Freie Träger

  • Kirchengemeinde (evangelische oder katholische). Ihre pädagogische Konzeption ist zumeist von christlichen Werten geprägt.
  • Wohlfahrtsverbände wie Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und Caritas, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Volkssolidarität,
    die ihr Handeln an ihren religiös, humanitär bzw. politisch ausgerichteten Überzeugungen orientieren.
  • Elterninitiativen betreiben oft Kindertageseinrichtungen mit einer besonderen pädagogischen Konzeption (z.B.: Waldorf, Montessori, Reggio usw.).
    Aufgrund der Selbstverwaltung fallen hier häufig zusätzliche Aufgaben und Kosten für die Eltern an.

Öffentliche Träger

Das sind die Einrichtungen der Stadt oder des Landkreises.
Sie werden von offizieller Seite betreut und verwaltet.
Die pädagogische Konzeption der Kindetagesstätte ist durch den Träger nicht vorgegeben und kann sich von Einrichtung zu Einrichtung stark unterscheiden.

Private Träger

Diese verlangen häufig hohe Elternbeiträge, was sie mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, besseren Rahmenbedingungen (z.B. kleinere Gruppen) und
besonderen Angeboten (z.B. bilinguale Betreuung) rechtfertigen.

Betriebskindergarteneinrichtungen

Unternehmen betrachten die Kindertagesbetreuung oft als Sozialleistung für ihre Mitarbeiter/innen.
Deshalb sind Betriebskindertageseinrichtungen relativ kostengünstig.
Einfluss auf die pädagogische Konzeption wird kaum ausgeübt; einige Betriebe haben aber einen Schwerpunkt z.Bsp. auf die naturwissenschaftlich-technische Bildung gesetzt.

Obwohl viele Kindertageseinrichtungen ganz eigene inhaltliche oder pädagogische Schwerpunkte haben, die Grundlage für die pädagogische Arbeit ist der Sächsische Bildungsplan.